Die Schulleitungen aller Bergheimer Grundschulen haben sich gemeinsam auf die nachfolgenden Grundsätze zum Lernen auf Distanz verständigt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass – bei allen Bemühungen um gemeinsame Grundsätze –
jede Schule spezifische Voraussetzungen mitbringt. Dies gilt hinsichtlich des jeweiligen Standortes, des Personals, der Räume, der digitalen Ausstattung und Internetanbindung sowie schulspezifischer
Konzepte.
Sowohl die Schulkonferenzen als auch die Schulaufsicht des Rhein-Erft-Kreises werden über das jeweilige schulinterne Konzept zum „Lernen auf Distanz“ informiert.
Bergheim, 07.01.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte des GSV
Ich wünsche Ihnen ein frohes und gesundes 2021 und möchte die Gelegenheit nutzen, Sie über die neuesten Entscheidungen des Ministeriums zu informieren:
Wie Sie den Medien entnehmen konnten, findet bis zum 31.1.2021 kein Präsenzunterricht an unserem Verbund statt. Die Kinder gehen in diesem Zeitraum ins Distanzlernen. Alle notwendigen Unterlagen hierfür erhalten Sie im Zeitraum 11.1.-13.1.2021 von Ihren Klassenlehrkräften.
Das Distanzlernen wurde auch für die Grundschulen ausgerufen um die Kontakte der Kinder untereinander so gering wie möglich zu halten. Bitte überlegen Sie vor diesem Hintergrund genau, ob Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nehmen muss, denn der Apell der Landesregierung lautet: Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Das Formular für die Notbetreuung finden Sie unter dieser Nachricht.
Bitte senden Sie dieses ausgefüllt bis Samstag, 09.01.2021, 12 Uhr an: notbetreuung@barbaraschule.com wenn Ihr Kind bereits ab Montag betreut werden muss.
Wenn Ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt die Notbetreuung braucht, melden Sie sich bitte bis zum 13.1.2021.
Liebe Eltern, mir ist bewusst, dass diese Situation für alle Beteiligten eine weitere Kraftanstrengung und immense Herausforderung bedeutet. Ich bin mir sicher, dass wir auch diese Zeit gemeinsam meistern werden und wünsche uns allen eine baldige Rückkehr zum Präsenzunterricht.
Herzliche Grüße
C. Taxhet
Komm. Schulleitung
27.11.2020
Verehrte Mitglieder!
Aufgrund der Covid-19-Pandemie müssen wir die diesjährige Mitgliederversammlung, die im Dezember stattfinden würde, ins
Frühjahr 2021 verschieben.
Den Termin dafür werden wir Ihnen in gewohnter Weise rechtzeitig
mitteilen!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Advents- und Weihnachtszeit!
Bleiben Sie gesund!
Der Vorstand des Fördervereins
In der Zeit vom 30.11.2020 – 28.02.2021 wird Frau Röhrig nicht als Schulsozialarbeiterin am Grundschulverbund tätig sein.
Für die Zwischenzeit hat sie Ihnen eine Liste für mögliche Ansprechpartner erstellt.
Bergheim, 16.11.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte des GSV
Am 17.11.2020 geht der GSV wieder in den Präsenzunterricht.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die an der Fortbildung teilgenommen haben, haben sich testen lassen und hatten ein negatives Ergebnis. Dies spricht für das angewendete Hygienekonzept.
Unabhängig davon steigen jedoch überall die Fallzahlen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den geltenden Hygienevorschriften ist deshalb selbstverständlich.
Das Ministerium hält zum Wohle der Kinder am Präsenzunterricht fest. Um die Sicherheit aller Menschen, die in Schule arbeiten, zu gewährleisten wird die Verpflichtung eine Maske zu tragen vom Ministerium noch einmal deutlich hervorgehoben.
Mit Datum vom 10.11.2020 ist eine neue Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in Kraft getreten.
Gemäß § 1 Abs. 3 S. 4 CoronaBetrVO gilt damit, dass Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske nicht beachten, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen sind. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, allein aufgrund dieser Regelung von der Schule auszuschließen sind, sollten sie keine Maske tragen.
Bitte achten Sie darauf, dass ihr Kind täglich eine saubere Maske im Gesicht und eine Reservemaske im Ranzen trägt.
Bisher gilt die Maskenpflicht für die Kinder der Grundschule noch nicht im Unterricht. Wohl aber nach wie vor im Gebäude und auf dem Schulgelände.
Mit freundlichen Grüßen
C. Taxhet
Bergheim, 25.10.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte des Grundschulverbunds,
wie Sie den Medien entnehmen können, steigen die Fallzahlen seit einiger Zeit stetig.
Aus diesem Grund gelten folgende Regeln auch nach den Herbstferien weiterhin:
Das ist neu:
Der Schul- und Unterrichtsbetrieb soll möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden.
Distanzunterricht kommt nur bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen in Betracht.
In allen anderen Fällen dürfen die Kinder wieder in jahrgangsübergreifenden festen Gruppen unterrichtet werden.
Wir hoffen alle, dass der Schultag mit dieser neuen Regelung wieder verlässlicher wird, sowohl für die Kinder, als auch für Sie.
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit
Ihr Team des GSV
Bergheim, 30.09.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Zuge der Schulpflegschaft kam die Frage auf, ob die OGS-Kinder im Falle des Distanzlernens die OGS am Nachmittag besuchen dürfen.
Wenn bei Ihnen die Möglichkeit besteht, Ihr Kind um 11:25 Uhr in die OGS zu bringen und keine Quarantäne vorliegt, kann Ihr Kind am Nachmittag die Betreuung in normalem Umfang in Anspruch nehmen. Ihr Kind wird dann wie gewohnt bis 16 Uhr betreut.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie gerne per Email oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen.
Viele Grüße
Ihr OGS Team
Bergheim, 09.09.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Sollte Ihr Kind morgens Anzeichen einer Erkältung (Schnupfen, Husten, Halsweh,..) zeigen, lassen Sie Ihr Kind bitte 24 Stunden zu Hause, beobachten den Verlauf und melden es telefonisch in der Schule krank.
Sollten weitere Symptome hinzu kommen, suchen Sie bitte einen Arzt auf.
Fallen uns bei Ihrem Kind in der Schule oder OGS Symptome einer Erkältung auf, müssen Sie Ihr Kind abholen und auch den kommenden Schultag zu Hause beobachten. Sollten hier Symptome hinzu kommen, suchen Sie ebenfalls einen Arzt auf. Sollte der Zustand sich verbessern oder gleich bleiben, kann Ihr Kind am übernächsten Tag wieder zur Schule kommen.
Bei Erbrechen oder Durchfall muss Ihr Kind 48 Stunden symptomfrei sein, um wieder zur Schule zu dürfen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung,
Ihr Schulteam
Elterninfo - Wenn mein Kind zuhause erkrankt - Handlungsempfehlung
(Unterschiedliche Sprachen verfügbar)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie die offizielle Regelung, dass
ein Fehlen unmittelbar vor oder nach den Ferien
mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden muss.
Eine normale schriftliche Entschuldigung reicht in diesem Fall nicht aus!
Herzlichen Dank.